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Unterstützung im Todesfall

Bei einem Todesfall haben Angehörige innert kurzer Zeit zahlreiche administrative Angelegenheiten zu erledigen und Entscheidungen zu fällen; alles in allem sind ca. 100 Aufgaben durch die Erben zu erledigen. Wir unterstützen Sie dabei und übernehmen in Ihrem Auftrag alle oder einen Teil davon. Dank unserer Erfahrung und langjährigen Tätigkeit in einer Rechtsanwaltskanzlei,  können Sie auf unser Knowhow und Fachwissen zählen.

Erbenvertretung oder teilweise Unterstützung

Wurde testamentarisch kein externer Willensvollstrecker eingesetzt, unterstützen wir Sie in der Rolle als “Erbenvertreterin”. Dies insbesondere in folgenden Fällen:

  • Sie wurden testamentarisch als Alleinerbin bzw. Alleinerbe eingesetzt.
  • Es besteht kein Testament und Sie sind gesetzliche Alleinerbin bzw. Alleinerbe
  • Sie sind Teil einer Erbengemeinschaft und alle Erben möchten uns beauftragen.
  • Sie schlagen die Erbschaft aus, benötigen jedoch Unterstützung beim Ablauf.

Wir unterstützen Sie dabei, u.a. folgende Aufgaben zu erledigen oder wir erledigen nur den Teil, bei dem Sie Unterstützung benötigen:

  • Bestellung und Entgegennahme der Todesurkunde beim Zivilstandsamt des Sterbeortes
  • Bestellung und Entgegennahme des Erbscheins
  • Ansprech- bzw. Vertretungsperson gegenüber dem Erbschaftsamt und anderen Verwaltungsbehörden
  • Fristerstreckungsersuchen zur Einreichung der Steuererklärung per Todestag beim Steueramt
  • Kündigung des Wohnsitzes inkl. Garagen, Parkplätze und Hobbyraum
  • Wohnsitzbegehung, Auftragserteilung für Räumung, Reinigung und Verkauf von Mobiliar und Wertsachen
  • Übergabe der Wohnung an die Verwaltung bzw. den Vermieter
  • Löschung von Telefonbucheinträgen, Mailaccounts und Online-Profilen
  • Kündigung von laufenden Verträgen
  • Abwicklung der Rückerstattung von Guthaben bei zu viel geleisteten Zahlungen (Krankenkasse, Abos etc.)
  • Einrichten des Post-Nachsendeauftrages
  • Einholen von Auskünften und Auszügen bei Banken, Steueramt, Grundbuchamt etc.
  • Organisation sämtlicher Belege für die Steuererklärung per Todestag (z.B. bei Banken, Versicherungen, Krankenkasse etc.)
  • Zahlungsaufträge / Rechnungsbegleichung betreffend die verstorbene Person bzw. den Nachlass
  • Kontosaldierungen bzw. Konto-Zusammenführungen
  • aussergerichtliche Vertretung
  • Erledigung weiterer anfallender Korrespondenzen
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