Vorsorgeauftrag
Mit einem Vorsorgeauftrag legen Sie fest, wer Sie in persönlichen, finanziellen oder rechtlichen Angelegenheiten vertreten soll, falls Sie urteilsunfähig werden sollten – sei es wegen einer Krankheit, eines Unfalls oder weil man älter wird.
Wir unterstützen Sie dabei, Ihren Vorsorgeauftrag nach Ihren Wünschen zu verfassen. Dabei haben Sie die Möglichkeit, einen einfachen oder einen umfassenden Vorsorgeauftrag erstellen zu lassen.
Der Vorsorgeauftrag muss entweder handschriftlich verfasst oder notariell beglaubigt werden.
Die Hinterlegungsmöglichkeiten sind je nach Kanton unterschiedlich. Wir informieren Sie darüber, wo Sie Ihren Vorsorgeauftrag hinterlegen können und organisieren auf Ihren Wunsch die Hinterlegung. Für die Hinterlegung erheben die Kantone eine einmalige Gebühr.
Wichtig ist, dass der Vorsorgeauftrag im Falle der Urteilsunfähigkeit leicht auffindbar ist. Der Hinterlegungsort kann beim Zivilstandsamt in einer zentralen Datenbank gegen eine Gebühr registriert werden.
Wenn es keinen Vorsorgeauftrag gibt, entscheidet die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB).
Anweisungen im Todesfall
Ein Todesfall ist für alle Angehörigen einschneidend und betrifft Familie und Freunde. Angehörige haben innert kurzer Zeit viele administrative Angelegenheiten zu erledigen und Entscheidungen zu fällen; alles in allem sind ca. 100 Aufgaben durch die Erben zu erledigen. Sie als ErblasserIn können jedoch vieles schon zu Lebzeiten regeln und so Ihre Angehörigen unterstützen.
Mittels einer persönlichen Checkliste können Sie Ihre Anordnungen und Wünsche im Todesfall in wenigen Schritten für Ihre Hinterbliebenen festhalten. Legen Sie einen Vorsorgeordner an und informieren Sie Ihre Angehörigen darüber, wo Sie Ihre Anweisungen aufbewahren und wo die wichtigsten Dokumente, Verträge, Kontoinformationen, Schlüssel und Passwörter zu finden sind. Beachten Sie aber, dass diese vor dem Zugriff Dritter geschützt werden müssen.
Wir helfen Ihnen bei der Erstellung Ihrer persönlichen Checkliste und beim Zusammenstellen Ihres Vorsorgeordners.
Patientenverfügung
Benötigen Sie Unterstützung beim Ausfüllen Ihrer Patientenverfügung? Wir helfen Ihnen dabei, die Patientenverfügung zu verstehen und so auszufüllen, dass alles Ihren Vorstellungen entspricht.
Testamente
Wir verfassen für Sie die Vorlage für ein einfaches Testament. Haben Sie jedoch komplexere erbrechtliche Fragen, welche nur durch einen Anwalt oder eine Anwältin beantwortet werden können, werden wir Sie entsprechend weiterverweisen.
Willensvollstreckung / Erbteilung
Möchten Sie, dass Ihr letzter Wille bzw. Ihre testamentarischen Anordnungen umgesetzt werden? Es genügt nicht, wenn Sie Ihre Anordnungen einer Ihnen nahestehenden Person gegenüber mündlich äussern. Der Willensvollstrecker muss vom Erblasser bzw. der Erblasserin zu Lebzeiten mittels Testament bestimmt werden.
Wurde kein Willensvollstrecker bestimmt, erfolgt die Erbteilung durch die Erben und untersteht keiner amtlichen Kontrolle. Sind keine Verwandten vorhanden oder sind diese nicht in der Lage, die Aufgaben auszuführen, gibt es keine Amtsstelle welche diese übernimmt. Der Willensvollstrecker hat die Aufgabe, die vom Erblasser getroffenen Anordnungen und/oder Teilungsvorschriften korrekt umzusetzen. Er vertritt den Willen des Erblassers und verwaltet und verteilt die Erbschaft im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Dabei ist er auch eine grosse Entlastung für die Erben und können vermieden werden. In der Praxis kann die Verteilung des Erbes zu Spannungen führen, die mit hohen Gerichtskosten verbunden sein können. Daher kann die Einsetzung eines Willensvollstreckers sinnvoll sein, um das Konfliktpotenzial zu reduzieren. Das Willensvollstreckungsmandat ist mit viel Verantwortung verbunden.
Sie möchten einen Willensvollstrecker bestimmen und suchen eine vertrauenswürdige Person, die dieses Amt übernimmt? Wir sind bereit diese Aufgabe wahrzunehmen. Unser Knowhow zeichnet uns aus, die Tätigkeiten fachkundig und einfühlsam zu übernehmen und auszuführen. Gerne beraten wir Sie unverbindlich in einem persönlichen Gespräch.